Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Gültig ab dem 1. Februar 2022

Artikel 1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens. Sie werden auch dann Vertragsbestandteil, wenn sie bis zu unserer Auftragsbestätigung nicht zur Kenntnis genommen werden. Vertragsbestandteil, wenn ein Unternehmen durch vorbehaltlose Annahme der Ware Vertragspartner wird. Annahme der jeweiligen Ware Vertragspartner wird. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. wieder. Abweichende Bedingungen unseres Geschäftspartners oder sonstige Abweichungen hiervon gelten nur, wenn wir sie vorher schriftlich bestätigt haben. nur dann, wenn wir sie zuvor schriftlich bestätigt haben.

Artikel 2

Alle unsere Angebote und Kostenvoranschläge verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und in jedem Fall freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Mündlich oder telefonisch abgegebene Willenserklärungen Willenserklärungen, die mündlich oder fernmündlich zum Abschluss eines Vertrages abgegeben werden, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit in jedem Fall unserer schriftlichen oder elektronisch unserer schriftlichen oder elektronisch übermittelten Bestätigung zur Rechtswirksamkeit. Wir haften nicht für mündliche Missverständnisse, die im Geschäftsverkehr die im telefonischen Geschäftsverkehr mit uns entstehen.

Artikel 3

Vereinbarte oder bestätigte Liefertermine oder -fristen gelten nur dann als fest und verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. schriftlich bestätigt. Wir geraten erst dann in Verzug, wenn wir auch eine vom Kunden gesetzte Nachfrist von mindestens fünf Arbeitstagen nicht eingehalten haben. vom Kunden gesetzte Nachfrist von mindestens fünf Werktagen nicht eingehalten haben. In Fällen, in denen uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht wird, sind wir sind wir berechtigt, die Liefer- oder Leistungsfrist nach unserer Wahl entweder um die Dauer der Behinderung Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder wegen des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung oder Leistung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. vom Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung oder Leistung zurücktreten. Dies gilt insbesondere bei Hindernissen in der Beschaffung von von unverarbeiteter Ware, bei Betriebsstörungen jeder Art, bei Zerstörung von unverarbeiteter oder fertiger Ware durch Feuer oder infolge eines sonstigen Ereignisses oder Fertigwaren durch Feuer oder andere Ereignisse, Schwierigkeiten bei der Wasserversorgung, ungewöhnliche Preissteigerungen bei Verbrauchsgütern und indirekten Materialien, Energiemangel Energiemangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen jeder Art, Personalmangel, Kriegs- und Belagerungszustände oder Belagerung, Unruhen, Stürme, Eisgang, vollständiger oder teilweiser Ernteausfall, ungewöhnliche Dürre oder anhaltende Regenfälle, Pflanzenkrankheiten, Schädlingsbefall Ungeziefer, Plagen, Anbaubeschränkungen und ähnliche Umstände und Vorkommnisse. Der Vertragsabschluß erfolgt unter dem Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, soweit wir die Nichtbelieferung nicht zu vertreten haben. wir das Verschulden unserer Vorlieferanten nicht zu vertreten haben. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der vertraglichen Lieferung oder Leistung entsprechend über die Nichtverfügbarkeit der vertraglichen Lieferung oder Leistung unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet. Ungeachtet der Unbeschadet der vorstehenden Bedingungen sind wir in jedem Fall zur teilweisen Erfüllung der vertraglichen Lieferung oder Leistung berechtigt. Alle unsere Artikel werden nach den jeweils geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften hergestellt, was auf den auf den Gebinden, in denen sie vertrieben und geliefert werden, entsprechend deklariert. Mit der Entgegennahme der vertraglichen Ware ist der Käufer für deren Deklaration, Lagerung und Zustand verantwortlich. Sämtliche Paletten und Verpackungen sind Leihgut und müssen entweder getauscht oder zurückgegeben werden. Wir nehmen nur Paletten gleicher Art, Abmessungen und Qualität zurück, wobei die Qualität von uns beurteilt wird. Soweit die Paletten nicht regelmäßig getauscht werden nicht regelmäßig getauscht werden und unser Kunde mit dem Tausch in Verzug gerät, sind wir berechtigt, eine letzte Frist von 14 Tagen zu setzen; Hält der Kunde diese letzte Frist nicht ein, sind wir berechtigt, die noch nicht zurückgegebenen Paletten zum zum Neupreis zu berechnen, unabhängig davon, ob es sich um neue oder bereits gebrauchte Paletten handelt.

Artikel 4

Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Beschaffenheit der Ware vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Bei Entgegennahme der Ware durch uns oder unseren Beauftragten hat der Kunde unverzüglich im Beisein des Fahrers auf etwaige Mängel zu untersuchen und festgestellte Mängel unverzüglich zu rügen sind uns unverzüglich mit einer angemessenen Beschreibung per Telefon, Fax oder E-Mail zu melden. Der Kunde lagert die Der Kunde hat die beanstandeten Produkte bei einer geeigneten Temperatur zu lagern. Spätere Reklamationen wegen offensichtlicher Mängel werden nicht anerkannt. Zeitpunkt. Unabhängig davon ist der Kunde verpflichtet, den Verkäufer zu informieren, wenn er von Tatsachen Kenntnis erlangt die die Verkehrsfähigkeit der Ware aufgrund lebensmittelrechtlicher Vorschriften einschränken oder ausschließen. Dies gilt auch, wenn die von uns gelieferte Ware von uns gelieferte Ware vom Kunden bereits in den Verkehr gebracht worden ist. Im Falle einer Beanstandung können wir die betreffende Ware durch einen Sachverständigen untersuchen lassen. Die im Falle einer berechtigten Beanstandung anfallenden Sachverständigenkosten gehen zu unseren Lasten, im Übrigen zu Lasten des Kunde. Im ersten Fall hat der Kunde, wenn er Unternehmer ist, nach unserer Wahl Anspruch auf Ersatzlieferung oder Minderung des Kaufpreises. Kaufpreises nach unserer Wahl. Alle weitergehenden Ansprüche, einschließlich Schadensersatzansprüchen jeglicher Art, also solche Ansprüche die nicht nur auf Mängel, Minderleistung oder Schlechtleistung gestützt werden, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht Dies gilt nicht, wenn uns zumindest grobes Verschulden vorwerfbar ist oder bei einer von uns zu vertretenden Verletzung von Körper oder Gesundheit oder des Lebens des Kunden. des Kunden, für die wir haften. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt auch nicht bei einer von uns fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung begrenzt auf den typischen und vorhersehbaren Schäden bis zu einem Höchstbetrag von 1 Mio. €. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware, es sei denn, unsere Haftung beruht auf vorsätzlichem Verhalten.

Artikel 5

Ist der Kunde vertraglich verpflichtet, unsere Ware in wöchentlichen oder monatlichen Teillieferungen abzunehmen, und kommt er damit in Verzug, auch wenn es sich nur um eine Teillieferung handelt in Verzug, auch wenn es sich nur um eine Teillieferung handelt, so ist er verpflichtet, für jede Woche des Verzugs eine Vertragsstrafe in Höhe von Vertragsstrafe in Höhe von 2,5 % des Kaufpreises der rückständigen Liefermenge, höchstens jedoch 20 % des Kaufpreises der der nicht gelieferten Menge zu zahlen. Erfüllt der Kunde seine vertraglichen Abnahmeverpflichtungen nicht oder verspätet, so sind wir darüber hinaus berechtigt sofort berechtigt, die betreffende Teillieferung anderweitig zu veräußern oder die Ware aus dem Lager zu nehmen zu veräußern oder die Ware aus dem Lager zu nehmen und dem Kunden die durch die verspätete Abnahme entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen sowie dem Kunden schriftlich eine letzte Frist von zwei Wochen zu setzen, um dieser Verpflichtung nachzukommen. Die Nichteinhaltung dieser Nachfrist berechtigt uns, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten schriftlich vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Zur Setzung einer weiteren Frist sind wir nicht verpflichtet Eine weitere Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Kunde die Annahme der Ware ernsthaft oder endgültig verweigert. Der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung Der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung beträgt 20 % des Gesamtkaufpreises, wobei sich der Gesamtkaufpreis aus den Kaufpreisen der bis zum der bis zum Ablauf der Frist nicht gelieferten Menge oder der Restmenge zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages. Der Schadensersatz ist entsprechend höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Besteller einen niedrigeren Schaden nachweist. nachweist, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.

Artikel 6

Mangels gegenteiliger schriftlicher Bestätigung sind unsere Rechnungen innerhalb von zehn Tagen ab Ausstellungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung ab dem Datum ihrer Ausstellung fällig. Bei Überschreitung dieser Frist werden Zinsen in Höhe der Sätze gemäß § 288 BGB. Fällige Zahlungen gelten erst dann als vollständig und vereinbarungsgemäß geleistet, wenn sie auf unserem Konto verbucht sind. Der Zeitpunkt der Verbuchung fälliger Zahlungen auf unserem Konto ist auch bei Scheckzahlungen maßgebend. Scheckzahlung, vorbehaltlich der sofortigen Scheckeinreichung. Für den Fall, dass während der Laufzeit der abgeschlossenen Lieferverträge Lieferverträge die Abrechnung des Kunden über ein Abrechnungsunternehmen erfolgt oder ein Unternehmen das Kreditrisiko übernimmt, sind wir berechtigt, den Vertragspreis um den Prozentsatz zu erhöhen, den wir dann an das Abrechnungsunternehmen zu zahlen haben. an dieses Abrechnungsunternehmen zu zahlen haben. Bei Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse unseres Kunden Verschlechterung der Vermögensverhältnisse unseres Kunden (z.B. Nichteinlösung eines Schecks oder Wechsels o.ä.) sind wir sofort und ohne weitere Mahnung berechtigt berechtigt, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf, alle offenen Rechnungen fällig zu stellen und deren Bezahlung in bar zu verlangen. Außerdem sind wir berechtigt, auch von anderen laufenden Verträgen zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Der Kunde hat nur dann ein hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurden. Der Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Artikel 7

Nimmt unser Kunde, der bei uns Waren unter seinem Warenzeichen kauft, diese Waren, gleich aus welchem Grund, nicht weiter ab, so ist er in jedem Fall verpflichtet, die bei uns gelagerten und bereits bestellten Verpackungen auf seine Kosten abzunehmen. nicht weiter ab, so ist er in jedem Fall verpflichtet, die von uns für den Kunden gelagerte oder bereits bestellte Verpackung auf seine Kosten abzunehmen. für den Kunden zu übernehmen. Dies gilt auch, wenn wir die Weiterbelieferung des Kunden aus berechtigten Gründen ablehnen.

Artikel 8

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, bis unser Kunde alle offenen Rechnungen und Forderungen, auch aus früheren oder späteren Lieferungen, beglichen hat. Die Bestimmungen von Artikel 6 finden Anwendung. Die Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern, zu verarbeiten, zu vermischen oder zu verwerten. weiter zu veräußern, zu verarbeiten, zu vermischen oder zu verwerten, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass er sich mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet. schuldet. Eine Verarbeitung oder Vermischung der Ware erfolgt ausschließlich in unserem Auftrag, jedoch für Rechnung unseres Kunden. Die Parteien sind sich insbesondere darüber einig, dass im Falle der Vermischung oder Verarbeitung der Ware das Miteigentum an der neuen oder vermischten Ware auf uns übergeht bzw. uns zusteht, und zwar im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Wert der von uns gelieferten Ware einschließlich der Verarbeitungs- und Vermischungskosten entspricht. Die Parteien sind sich gleichzeitig darüber einig, dass unser Kunde die neue Sache oder die vermischte Sache für uns verwahrt. Der Kunde tritt schon jetzt an uns ab Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware - auch nach Verarbeitung oder Vermischung - tritt der Kunde schon jetzt an uns ab, soweit sie von unserem Eigentumsvorbehalt erfasst sind. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Insoweit hat unser Kunde uns auf Verlangen jederzeit Namen und Anschriften seiner Abnehmer sowie die Höhe der jeweiligen Forderung mitzuteilen und die Drittschuldner von der vorstehenden Drittschuldner von der vorgenannten Forderungsabtretung an uns zu unterrichten. Wir sind auch jederzeit berechtigt, die Abtretung offen zu legen. Unser Kunde ist zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen nur insoweit ermächtigt, als er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. er mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht in Verzug ist. Der Kunde verpflichtet sich, diese Forderungen ausschließlich für uns zu verwahren ausschließlich für uns zu verwahren, soweit sie fällig sind, und sie unverzüglich an uns abzuführen. Wir behalten uns vor, diese Forderungen selbst einzuziehen für den Fall, dass der Kunde, sofern er Unternehmer ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Unser Kunde Unser Kunde ist in keinem Fall berechtigt, unsere Vorbehaltsware - auch nicht im Falle der Verarbeitung oder Vermischung - zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. zu verpfänden oder mit ähnlichen Sicherheiten zu belasten. Für den Fall, dass unsere Vorbehaltsware - auch in verarbeitetem oder Vorbehaltsware - auch in verarbeitetem oder vermischtem Zustand - von Dritten gepfändet, beschlagnahmt oder in ähnlicher Weise in Anspruch genommen wird, hat der Kunde unverzüglich unsere Rechte gegenüber dem Dritten nachdrücklich geltend machen, die erforderlichen rechtlichen Schritte einleiten und uns unverzüglich unter Übersendung und Offenlegung des gesamten einschlägigen Schriftverkehrs informieren. uns unverzüglich unter Übersendung und Offenlegung sämtlicher relevanter Korrespondenz und Unterlagen zu unterrichten und uns alle Tatsachen mitzuteilen, die wir zur Geltendmachung unserer Rechte benötigen. unsere Rechte geltend zu machen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen übersteigt. Wert der gesicherten Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, freizugeben, wenn die Sicherheiten diesen Wert um mehr als als 20 Prozent übersteigen.

Artikel 9

Bei der Bezahlung von Rechnungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im SEPA-Lastschriftverfahren/Unternehmenslastschriftverfahren Lastschriftverfahren gezahlt werden, erhält der Kunde spätestens einen Tag vor Fälligkeit eine Vorabinformation über den Einzug der Lastschrift. Datum. Diese Vorankündigung erfolgt mit der Übersendung der zu zahlenden Rechnung.

Artikel 10

Der Kunde nimmt hiermit zur Kenntnis und akzeptiert, dass relevante Daten, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung vom Kunden oder von Dritten zur Verfügung gestellt werden uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zur Verfügung gestellten Daten in unserer EDV-Anlage unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden. des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden.

Artikel 11

Erfüllungsort ist in jedem Fall D-41372 Niederkrüchten/Deutschland. Der vereinbarte Gerichtsstand im Sinne des 38 Abs. 1 der Zivilprozessordnung richtet sich nach dem Sitz unseres Unternehmens. Geschäftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen. Geschäftssitz zu klagen. Ergänzend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für das Vertragsverhältnis das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Waren.

Artikel 12

Sollte ein Teil dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages in keiner Weise berührt werden. In einem solchen Fall werden die Parteien die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch andere Bestimmungen ersetzen, die die dem wirtschaftlichen Willen der Parteien am nächsten kommen.