Verhaltenskodex

Code of Conduct - Verhaltenskodex für Mitarbeiter der OPW Ingredients GmbH

In den folgenden Abschnitten verwenden wir zur einfacheren Formulierung das Wort "Arbeitnehmer". Damit sind immer die männlichen, weiblichen und unterschiedlichen Formen (m/w/d) gemeint.

1. Einleitung

Die Unternehmensphilosophie und die darauf basierende Unternehmensführung der OPW Ingredients GmbH beruhen auf Integrität, Ehrlichkeit, Fairness und der Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften. Das Unternehmen erwartet von allen Mitarbeitern, allen anderen für unser Unternehmen tätigen Personen sowie von allen, mit denen wir in Geschäftsbeziehungen stehen, die Einhaltung der aufgestellten Regeln. Führungskräfte übernehmen dabei eine wichtige Vorbildfunktion. Sie sind verantwortlich für die Kenntnis der in ihrem Aufgaben- und Verantwortungsbereich geltenden Regeln und Gesetze sowie für deren Kommunikation und Umsetzung in ihren Teams. Dieser Verhaltenskodex kann nicht alle denkbaren Situationen im Arbeitsalltag abdecken, er soll aber den Maßstab beschreiben, an dem sich alle Aktivitäten messen lassen müssen. In Zweifelsfällen müssen die Mitarbeiter die Hilfe von Kollegen und Vorgesetzten in Anspruch nehmen, um auch in unklaren Situationen "das Richtige" zu tun. Alle Mitarbeiter, auch die Führungskräfte, verpflichten sich in diesem Zusammenhang zu einer konstruktiven Zusammenarbeit, um Schaden vom Unternehmen und insbesondere von seinen Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten abzuwenden und der gemeinsamen Verantwortung für nachhaltiges Wirtschaften gerecht zu werden.

2. Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und internen Richtlinien

Die Einhaltung einschlägiger gesetzlicher Vorschriften ist für unser tägliches Handeln unerlässlich. Neben den unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften sind für uns auch unsere internen Richtlinien und Vorgaben, insbesondere der hier niedergelegte Code of Conduct, verbindlich. Diese unternehmensspezifischen internen Richtlinien und Vorgaben können im Einzelfall über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Alle Mitarbeiter sind angehalten, die für ihre Tätigkeit relevanten gesetzlichen Vorschriften sowie internen Richtlinien und Vorgaben zu kennen und zu beachten.

3. Grundlegende Verhaltensweisen

Respekt und Wertschätzung für jeden Einzelnen gehören zu unseren wichtigsten Werten. Wir behandeln unsere Kollegen und Geschäftspartner mit Fairness und Toleranz. Jegliche Form von Diskriminierung oder persönlichen Angriffen auf Einzelpersonen durch Mitglieder unseres Unternehmens widerspricht unseren Unternehmensgrundsätzen und wird nicht toleriert. Wir schätzen und stehen für Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit. Jeder Mitarbeiter ist für sein eigenes Verhalten verantwortlich und repräsentiert unser Unternehmen durch sein Handeln und Verhalten nach außen. Unsere Führungskräfte tragen als Vorgesetzte mit Vorbildfunktion eine besondere Verantwortung; sie sind aufgerufen, unserem Verhaltenskodex gerecht zu werden und die Mitarbeiter zu korrektem Verhalten anzuleiten.

4. Qualitätssicherung

Wir produzieren und vertreiben qualitativ hochwertige Lebensmittel; das ist unser Anspruch und unsere Verpflichtung zugleich. Von den Mitarbeitern, die mit der Entwicklung, Herstellung, Verarbeitung, Verpackung oder Lagerung unserer Produkte betraut sind, wird erwartet, dass sie die relevanten Standards für Produktqualität und Lebensmittelsicherheit kennen und beachten. Nur so können wir unserer Verantwortung gegenüber unseren Kunden und Verbrauchern gerecht werden.

5. Fairer Wettbewerb

Sowohl im Einkauf als auch im Verkauf stehen wir im ständigen Wettbewerb mit anderen Unternehmen. Diesem Wettbewerb stellen wir uns mit fairen Mitteln im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Wir glauben, dass wir in diesem Wettbewerb mit unseren eigenen Stärken erfolgreich sein können. In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende Verhaltensweisen nicht erlaubt: Austausch von Informationen mit Wettbewerbern über Preise, Margen, Kosten und Kalkulationen.

6. Korruption und Geldwäscherei

Bestechung durch Anbieten oder Gewähren von Vorteilen an Mitarbeiter von Geschäftspartnern oder Amtsträgern zur Erlangung von Aufträgen oder sonstigen Vorteilen kommt für uns nicht in Frage. Ebenso ist es unseren Mitarbeitern nicht gestattet, ihre Position zu nutzen, um persönliche Vorteile zu fordern oder anzunehmen. Mitarbeiter müssen ihre Vorgesetzten unverzüglich informieren, wenn sie mit Forderungen nach Vorteilen konfrontiert werden oder wenn ihnen solche Vorteile von Geschäftspartnern oder Dritten angeboten werden.

Die Annahme oder Gewährung von Gelegenheits- oder Höflichkeitsgeschenken von eher symbolischem Wert ist grundsätzlich zulässig. Auch die Durchführung und Teilnahme an dienstlichen Bewirtungen ist im Rahmen des Üblichen und Angemessenen zulässig. Bei der Gewährung oder Annahme von Geschenken, die im Einzelfall einen Wert von 75 EUR überschreiten, ist eine vorherige Rücksprache mit dem jeweiligen Vorgesetzten erforderlich.

Bei der Auswahl von Lieferanten und Dienstleistern achten wir darauf, dass auch diese unsere Werte und die geltenden Gesetze einhalten. Wir beteiligen uns nicht an Geschäften, bei denen Geldwäsche, die Umgehung internationaler Handelsbeschränkungen oder Steuer- und Zollhinterziehung eine Rolle spielen. Alle Mitarbeiter in Einkauf und Vertrieb sowie diejenigen, die in regelmäßigem Kontakt mit Geschäftspartnern und Wettbewerbern stehen, sind angehalten, die einschlägigen Vorschriften zu kennen und zu beachten.

7. Nicht-Diskriminierung und Gleichbehandlung

Wir können nur erfolgreich sein, wenn wir alle Menschen innerhalb und außerhalb unseres Unternehmens mit Respekt und Fairness behandeln. Wir respektieren die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte unserer Kollegen und Geschäftspartner. Es gibt keinen Raum für Diskriminierung, daher lehnen wir jede Form der Benachteiligung ab, insbesondere in Bezug auf:

  • Nationalität, Hautfarbe oder ethnische Herkunft,
  • Geschlecht, sexuelle Identität oder sexuelle Orientierung,
  • Alter, Behinderung oder Aussehen,
  • Religion, Kultur oder Weltanschauung.

Die vorgenannten Grundsätze zur Antidiskriminierung gelten nicht nur für die Auswahl und Vergütung unserer Mitarbeiter, sondern auch für den täglichen Umgang mit Mitarbeitern, Kollegen und Dritten.

8. Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter, Kunden, Verbraucher, Auftragnehmer und Besucher sind für uns von großer Bedeutung. Deshalb müssen alle Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz, ob innerhalb oder außerhalb des Unternehmens, sorgfältig beachtet werden. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, die einschlägigen Arbeitssicherheitsvorschriften zu kennen und eventuelle Mängel und Unfallgefahren unverzüglich an ihre jeweiligen Vorgesetzten zu melden. Drogen und Alkohol am Arbeitsplatz sind absolut tabu.

Wir erwarten von unseren Führungskräften, dass sie Verantwortung für die ihnen anvertrauten Mitarbeiter übernehmen. Jede Führungskraft muss sich die Anerkennung ihrer Mitarbeiter durch vorbildliches Verhalten, Leistung, Offenheit, Fairness und soziale Kompetenz verdienen. Zur Verantwortung der Führungskräfte gehört auch, ihre Mitarbeiter in ihrer Entwicklung zu unterstützen und geeignete Weiterbildungsmöglichkeiten anzubieten.

9. Vertraulichkeit und Datenschutz

Unsere Mitarbeiter kommen im Rahmen ihrer Tätigkeit immer wieder mit vertraulichen Informationen in Berührung, die nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden dürfen, auch nicht an unbeteiligte Kollegen oder gar im privaten Umfeld (Familie und Freunde). Zu solchen vertraulichen Informationen gehören insbesondere vertragliche Vereinbarungen mit unseren Geschäftspartnern, aber auch sensible unternehmensinterne Informationen und Geschäftsgeheimnisse, wie z.B. Kalkulationen und Geschäftsanalysen, Geschäftspläne und -strategien, Produktentwicklungen, Rezepturen und Produktionsverfahren sowie Verkaufspläne und Preisgestaltung. Mitarbeiter, die Zugang zu personenbezogenen Daten anderer Mitarbeiter, unserer Geschäftspartner oder zu Systemen, in denen diese verwaltet werden, haben, müssen alle geltenden Richtlinien und Gesetze hinsichtlich der Erhebung, Verwendung und Weitergabe von personenbezogenen Daten beachten. Personenbezogene Daten dürfen nur für legitime Geschäftszwecke verwendet und nur sicher verschlüsselt übertragen werden. Personenbezogene Daten dürfen nur auf firmeneigenen Datenverarbeitungsgeräten (Server, PC, Notebook, Smartphone, Speichermedien, etc.) gespeichert und verarbeitet werden; die Übertragung auf private Datenverarbeitungsgeräte ist untersagt. Auch die Auslagerung von Daten auf externe Cloud-Dienste, die nicht den deutschen Datenschutzbestimmungen entsprechen, ist nicht zulässig. Die Erhebung oder Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist oder die Einwilligung des Betroffenen vorliegt.

10. Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung

Im Rahmen unserer sozialen Verantwortung für Mensch und Umwelt verpflichten wir uns zu nachhaltigem Wirtschaften. Nach unserem Verständnis von Nachhaltigkeit müssen wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte in unserer täglichen Arbeit ganzheitlich betrachtet und in Einklang gebracht werden. Wir streben daher einen verantwortungsvollen und langfristigen Umgang mit unseren Verbrauchern, unseren Geschäftspartnern und unseren Mitarbeitern an. Als Hersteller von hochwertigen Lebensmitteln ist uns der Schutz von Natur und Umwelt im Hinblick auf heutige und zukünftige Generationen besonders wichtig. Alle Mitarbeiter sind angehalten, durch sparsamen und effizienten Umgang mit Ressourcen, Abfallvermeidung und Recycling Natur und Umwelt zu schützen.

11. Die Menschenrechte

Wir achten und unterstützen die international anerkannten Menschenrechte und lehnen Zwangs- und Kinderarbeit in jeder Form ab. Die Einhaltung der Standards der Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Business Social Compliance Initiative (BSCI) ist für uns eine Selbstverständlichkeit.

12. Umgang mit Verstößen gegen den Verhaltenskodex

Alle unsere Mitarbeiter sind aufgefordert, die in diesem Verhaltenskodex niedergelegten Verhaltensregeln zu beachten. Sollte jemand Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex feststellen, wird er aufgefordert, diese seinem Vorgesetzten zu melden oder sich an die Leiterin der Personalabteilung, Frau Ramona Armborst, zu wenden. In besonders sensiblen Fällen oder wenn Vorgesetzte oder Führungskräfte selbst in Verstöße verwickelt sein sollten, sollte man sich vertraulich an die Geschäftsführung wenden. Für alle Hinweise und Beschwerden wird eine vertrauliche Behandlung zugesichert. Die Geschäftsleitung verbietet Vergeltungsmaßnahmen gegen Mitarbeiter, die in gutem Glauben Meldung erstatten, schützt aber auch die Rechte der beschuldigten Personen.

Die hier niedergelegten Verhaltensregeln sind für alle Mitarbeiter verbindlich. Verstöße dagegen werden vom Unternehmen als Arbeitgeber je nach Art und Schwere des Verstoßes mit geeigneten Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung geahndet. Darüber hinaus können Verstöße natürlich auch von den zuständigen Behörden geahndet werden, was zu Geld- bis hin zu Freiheitsstrafen führen kann. Schließlich kann im Einzelfall auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Verstößen drohen.